Bayerische Konstitution 1808
Am 1. Oktober tritt die bayerische Konstitution mit ihren 45 Paragraphen in Kraft. Damit kommt man der befürchteten politischen Einmischung durch Napoleon zuvor. Zum ersten Mal in der Geschichte hat Bayern damit eine verfassungsrechtliche Grundlage, mit einer weitestgehend Stände-unabhängigen Volksvertretung. Das hat bis dahin kein einziger deutscher Staat. Später werden noch zwei Edikte ergänzt: 1809 das bayerische Toleranzedikt, welches die staatliche Neutralität gegenüber christlichen Konfessionen (katholisch/evangelisch) und deren Gleichstellung festlegt. 1813 folgt das bayerische Judenedikt, welches den Weg zur Gleichberechtigung jüdischer Bürger bereiten soll.
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