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Bayerische Konstitution 1808

König Maximilian I. © Bildarchiv der Bayerischen Staatsbibliothek
König Maximilian I. © Bildarchiv der Bayerischen Staatsbibliothek

Am 1. Oktober 1808 tritt die bayerische Konstitution mit ihren 45 Paragraphen in Kraft.

Damit kommt man der befürchteten politischen Einmischung durch Napoleon zuvor. Zum ersten Mal in der Geschichte hat Bayern damit eine fixierte einheitliche verfassungsrechtliche Grundlage, mit einer vorgesehenen Volksvertretung. Das hat bis dahin kein einziger deutscher Staat. Später werden noch verschiedene Edikte ergänzt, unter anderen: 1809 das bayerische Toleranzedikt, welches die staatliche Neutralität gegenüber christlichen Konfessionen (katholisch/evangelisch) und deren Gleichstellung festlegt. 1813 folgt das bayerische Judenedikt, welches den Weg zur Gleichberechtigung jüdischer Bürger bereiten soll.

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