Crime
True Crime
Verbrechen sind so alt wie die Menschheitsgeschichte. Herrscher sind Mordanschlägen ebenso zum Opfer gefallen wie Normalsterbliche. Auch Betrug und Verrat ziehen sich durch alle Gesellschaftsschichten. Wer zum Täter und wer zum Opfer wird, richtet sich nicht nach dem gesellschafltichen Stand.
Vielleicht ist es genau das, was uns Menschen auf schaurige Art an Kriminalfällen fasziniert: Vieles ist unvorhersehbar und nicht jeder Fall kann geklärt werden. Manche Rätsel der Kriminalgeschichte bleiben für immer ungelöst. Doch auch Fälle, die geklärt werden, verlieren oft nichts von ihrer schaurigen Faszination.

Justitia © Bayerische Staatsbibliothek
Mordfälle
Mord und Totschlag sind vor Gericht unterschiedliche Strafbestände. Ein Mord gilt als Tötungsdelikt mit Vorsatz. Im § 211 im Deutschen Strafgesetzbuch heißt es:
"Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet."
Totschlag wird im §212 definiert:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Gestellte Szene einer Leiche © Bildarchiv der Bayerischen Staatsbibliothek/ Fruhstorfer
Betrug, Verrat & Gewaltverbrechen
Ein Frau "erfindet" im 19. Jahrhundert in München ein Schneeballsystem und bringt viele Menschen um ihr Geld. Eine Jugendbande entwickelt sich zur gefährlichsten Verbrecherbande der Nachkriegszeit. Ein Industriellensohn wird in einem Transporter entführt und ein verwilderter Teenager gibt Rätsel auf.
Die Liste spektakulärer Verbrechen ist grausam und leider lang.

Adele Spitzeder © Bayerische Staatsbibliothek














