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Interregnum

Friedrich II. © Bayerische Staatsbibliothek
Friedrich II. © Bayerische Staatsbibliothek

Das „Interregnum“ (Zwischenregierung) ist eine unübersichtliche Phase in der langen Geschichte des Heiligen Römischen Reiches. Nach dem Tod Friedrichs II. 1250, regiert kurze Zeit sein Sohn Konrad IV.. Im Anschluss werden weitestgehend machtlose Könige gewählt. Keiner von ihnen kann seine Macht ausüben.

Sie werden von vielen Fürsten nicht anerkannt. Es ist aber auch eine Zeit, aus der die einzelnen Länder gestärkt hervorgehen und sich die festen Königswähler, die späteren Kurfürsten etablieren. Ausgangslage des Streites zwischen Friedrich II. und dem Papst war die Frage, wer an der Spitze der Christenheit stünde? Kaiser, oder Papst? Schon 1239 hatte sich Kaiser Friedrich II. mit Papst Gergor IX. angelegt. Daraufhin wird er exkommuniziert.

1241 will der Papst eine Synode (Versammlung von Geistlichen) in Rom abhalten. Problem nur: Rom liegt im Herrschaftsgebiet des Kaisers und der verhindert mit militärischen Mitteln, dass die Geistlichen Rom erreichen. Diese Aktion bleibt nicht ohne Folgen. Papst Gregor ist inzwischen gestorben, sein Nachfolger Innozenz sitzt im immer noch belagerten Rom, kann aber nach Lyon fliehen. Dort beruft er im Juni 1245 ein Konzil ein, an dessen Ende er die Absetzung des Kaisers Friedrich II. erklärt.

Was folgt ist eine Phase, in der die Position des Kaisers an Macht einbüsst, die Fürsten dagegen an Einfluss gewinnen. Die Schwächung des Kaisers, stärkt wiederum die Rolle des Papstes. Könige und Gegenkönige werden gewählt. Der Machtkampf hat zur Folge, dass es zu keiner stabilen Herrschaft kommt. Eine zentrale Gewalt fehlt. Ein Ende findet das Interregnum 1273. Die Kurfürsten wählen Rudolf I. von Habsburg zum König. Mit seiner Wahl beginnt die Herrschaft des Hauses Habsburg im römisch-deutschen Reich.

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Rudolph I. © Archiv des Erzbistums München und Freising